Wie viel Prozent braucht eine Koalition?
Die kurze Antwort: Es kommt darauf an — weil eine Mehrheit in Sitzen gezählt wird, nicht in Prozenten.
Entscheidend ist, mehr als die Hälfte der Sitze zu haben. Wie viel Prozent der Stimmen dafür nötig sind, hängt davon ab, wie viele Stimmen an der 5-Prozent-Hürde verfallen. In der Praxis reichen oft schon 45 bis 48 Prozent.
Warum Prozente und Sitze auseinanderfallen
Bei der Sitzverteilung werden nur die Stimmen berücksichtigt, die auf Parteien entfallen, die mindestens 5 Prozent erreicht haben. Alle übrigen Stimmen bleiben unberücksichtigt — sie sind nicht „verloren" im Sinne von weggeworfen, sie gehen nur nicht in die Verteilung ein.
Die Folge: Wenn zusammen 8 Prozent der Stimmen auf Parteien entfallen, die an der Hürde scheitern, verteilen sich alle Sitze auf die restlichen 92 Prozent. Jede eingezogene Partei bekommt dadurch einen Sitzanteil, der über ihrem Stimmenanteil liegt. Genau deshalb kann ein Bündnis mit 47 Prozent der Stimmen über 51 Prozent der Sitze verfügen.
Die Mehrheit ausrechnen
Mehrheit = Hälfte der Sitze, abgerundet, plus eins
Beispiel Bundestag: 630 Sitze ÷ 2 = 315, plus eins = 316 Sitze. Wer die hat, kann eine Kanzlerin oder einen Kanzler wählen und Gesetze beschließen.
Diese Zahl heißt absolute Mehrheit der Mitglieder, im Bundestag auch Kanzlermehrheit. Zu unterscheiden ist sie von der relativen Mehrheit — die bedeutet nur, die meisten Sitze zu haben, und reicht für eine Regierungsbildung allein nicht aus.
Mehrheitsschwelle in allen 17 Parlamenten
Die letzte Spalte zeigt, welchem Anteil der Sitze die Mehrheitsschwelle entspricht — immer knapp über 50 Prozent. Für den Stimmenanteil gilt das nicht: Der liegt wegen der 5-Prozent-Hürde regelmäßig darunter.
| Parlament | Sitze | Mehrheit ab | Sitzanteil |
|---|---|---|---|
| Bundestag | 630 | 316 | 50.2 % |
| Bayern | 203 | 102 | 50.2 % |
| Baden-Württemberg | 157 | 79 | 50.3 % |
| Rheinland-Pfalz | 105 | 53 | 50.5 % |
| Nordrhein-Westfalen | 195 | 98 | 50.3 % |
| Niedersachsen | 146 | 74 | 50.7 % |
| Hessen | 133 | 67 | 50.4 % |
| Brandenburg | 88 | 45 | 51.1 % |
| Sachsen | 120 | 61 | 50.8 % |
| Thüringen | 88 | 45 | 51.1 % |
| Schleswig-Holstein | 69 | 35 | 50.7 % |
| Saarland | 51 | 26 | 51.0 % |
| Berlin | 159 | 80 | 50.3 % |
| Hamburg | 121 | 61 | 50.4 % |
| Bremen | 87 | 44 | 50.6 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 79 | 40 | 50.6 % |
| Sachsen-Anhalt | 97 | 49 | 50.5 % |
Sitzzahlen nach dem jeweils letzten Wahlergebnis. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann die Gesamtzahl von der gesetzlichen Grundgröße abweichen.
Für eine konkrete Wahl durchrechnen
Wie viel Prozent in einem bestimmten Parlament tatsächlich reichen, hängt am Wahlergebnis oder an der aktuellen Umfrage. Im Koalitionsrechner kannst du beide durchspielen und eigene Prozentwerte eingeben — das Ergebnis siehst du sofort in Sitzen.
Zum Koalitionsrechner Aktuelle Sonntagsfrage
Häufige Fragen
Wie viel Prozent braucht eine Koalition für eine Mehrheit?
Es gibt keine feste Prozentzahl. Eine Mehrheit bemisst sich an Sitzen, nicht an Stimmenanteilen: Nötig ist mehr als die Hälfte der Sitze. Weil Parteien unter 5 Prozent keine Sitze bekommen, werden deren Stimmen auf die übrigen Parteien umgelegt — je mehr Stimmen so verfallen, desto weniger Prozent reichen für eine Mehrheit. In der Praxis genügen deshalb oft schon 45 bis 48 Prozent der Stimmen.
Warum entsprechen 50 Prozent der Stimmen nicht 50 Prozent der Sitze?
Weil nicht alle Stimmen in Sitze umgewandelt werden. Parteien, die an der 5-Prozent-Hürde scheitern, erhalten keine Sitze; ihre Stimmen bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt. Kommen etwa 8 Prozent der Stimmen auf solche Parteien, verteilen sich alle Sitze auf die restlichen 92 Prozent — der Sitzanteil jeder eingezogenen Partei liegt dadurch über ihrem Stimmenanteil.
Wie berechnet man die nötige Mehrheit?
Die Hälfte der Sitze abrunden, dann eins dazuzählen. Bei 630 Sitzen im Bundestag sind das 316. Bei einer ungeraden Sitzzahl wie 97 in Sachsen-Anhalt sind es 49. Diese Zahl heißt Kanzlermehrheit beziehungsweise absolute Mehrheit der Mitglieder.
Reichen 40 Prozent für eine Regierung?
Das kann reichen, hängt aber davon ab, wie viele Stimmen an der 5-Prozent-Hürde verfallen. Scheitern viele kleine Parteien knapp, kann ein Bündnis mit rund 45 Prozent der Stimmen bereits über die Hälfte der Sitze verfügen. Verfallen kaum Stimmen, braucht es entsprechend mehr. Genau deshalb lässt sich die Frage nur mit konkreten Zahlen beantworten — dafür ist der Koalitionsrechner da.
Gilt die 5-Prozent-Hürde überall?
In allen deutschen Landtagen und im Bundestag gilt eine Sperrklausel von 5 Prozent. Ausnahmen: Der SSW als Vertretung der dänischen Minderheit ist in Schleswig-Holstein und im Bundestag befreit. In einigen Ländern gibt es zusätzlich eine Grundmandatsklausel, durch die Parteien mit genügend Direktmandaten auch unter 5 Prozent einziehen. In Bremen gilt die Hürde getrennt für die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven.
Was ist eine absolute Mehrheit?
Eine absolute Mehrheit liegt vor, wenn eine Partei oder ein Bündnis mehr als die Hälfte aller Sitze hält und damit ohne weitere Partner regieren kann. Davon zu unterscheiden ist die relative Mehrheit: Sie bedeutet nur, die meisten Sitze zu haben — für eine Regierungsbildung reicht das allein nicht.
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