Sitzverteilung im Landtag Baden-Württemberg
Landtag Baden-Württemberg · Wahl 2026 · Stand 15. Oktober 2026
Der Landtag Baden-Württemberg hat 157 Sitze; die absolute Mehrheit liegt bei 79 Sitzen. Bei der Wahl gilt die 5-Prozent-Sperrklausel.
Sitzverteilung im Landtag Baden-Württemberg nach der Wahl 2026
Alle Parteien mit Sitzen, sortiert nach Größe. Der Sitzanteil weicht vom Stimmenanteil ab, weil Stimmen für Parteien unter der 5-Prozent-Hürde nicht in die Verteilung eingehen.
| Partei | Sitze | Sitzanteil | Stimmen | |
|---|---|---|---|---|
| Grüne | 56 | 35,7 % | 30,2 % | |
| CDU | 56 | 35,7 % | 29,7 % | |
| AfD | 35 | 22,3 % | 18,8 % | |
| SPD | 10 | 6,4 % | 5,5 % |
Welche Mehrheit wofür? Die Schwellen im Landtag Baden-Württemberg
„Mehrheit" bedeutet je nach Beschluss etwas anderes. Die drei Schwellen in Zahlen:
| Schwelle | Sitze | Anteil | wofür |
|---|---|---|---|
| Einfache Mehrheit | mehr Ja- als Nein-Stimmen | hängt von der Zahl der Anwesenden ab | die meisten Beschlüsse |
| Absolute Mehrheit | 79 von 157 | 50,3 % der Sitze | Wahl der Regierungsspitze, Haushalt, Misstrauensvotum |
| Zweidrittelmehrheit | 105 von 157 | 66,9 % der Sitze | Änderung der Verfassung, Auflösung des Parlaments |
Eine Sperrminorität — genug Sitze, um Verfassungsänderungen zu verhindern — beginnt bei 53 Sitzen. Darüber liegt die Grüne und die CDU.
Welche Koalitionen hätten eine Mehrheit?
Minimale Bündnisse aus der Sitzverteilung 2026 — jeder Partner wird für die Mehrheit von 79 Sitzen gebraucht. Rein rechnerisch, ohne Rücksicht darauf, wer mit wem will.
Ohne die AfD
- Grüne + CDU — 112 von 157 Sitzen
Mit der AfD
- Grüne + AfD — 91 von 157 Sitzen
- CDU + AfD — 91 von 157 Sitzen
Wer tatsächlich regiert, steht auf Wer regiert in Baden-Württemberg?
So sähe die Sitzverteilung heute aus
Dieselbe Rechnung, aber mit dem aktuellen Institutsschnitt statt dem Wahlergebnis. Stärkste Kraft wäre die Grüne mit 47 Sitzen. Das ist eine Rechnung, keine Prognose: Umfragen sind eine Momentaufnahme, und gewählt wird voraussichtlich Frühjahr 2031.
| Partei | Sitze 2026 | Sitze laut Umfrage | Differenz |
|---|---|---|---|
| Grüne | 56 | 47 | -9 |
| CDU | 56 | 46 | -10 |
| AfD | 35 | 34 | -1 |
| SPD | 10 | 12 | +2 |
| Linke | — | 9 | +9 |
| FDP | — | 9 | +9 |
Institutsschnitt aus Allensbach, Forschungsgruppe Wahlen, INSA, Stand 10. April 2026. Alle Umfragewerte: Sonntagsfrage Baden-Württemberg.
Koalitionen im Landtag Baden-Württemberg berechnen
Häufige Fragen zur Sitzverteilung
Wie viele Sitze hat der Landtag Baden-Württemberg?
Der Landtag Baden-Württemberg hat 157 Sitze. Die absolute Mehrheit liegt bei 79 Sitzen. Verteilung nach der Wahl 2026: Grüne 56, CDU 56, AfD 35, SPD 10.
Wie viele Sitze hat die Grüne im Landtag Baden-Württemberg?
Die Grüne hat 56 von 157 Sitzen (35,7 % der Sitze bei 30,2 % der Stimmen).
Wie viel Prozent braucht die Grüne im Landtag Baden-Württemberg für die absolute Mehrheit?
Für 79 von 157 Sitzen braucht eine Partei gut die Hälfte der Sitze. Weil bei der Verteilung nur die Stimmen der Parteien über der 5-Prozent-Hürde zählen, entspricht das rund 42,4 % der Zweitstimmen — je nachdem, wie viele Stimmen an der Hürde scheitern. Die Grüne kam auf 30,2 %.
Wie viele Sitze braucht man im Landtag Baden-Württemberg für eine Zweidrittelmehrheit?
105 von 157 Sitzen. Sie wird für Änderungen der Verfassung und die Auflösung des Parlaments gebraucht. Eine Sperrminorität — genug Sitze, um Verfassungsänderungen zu verhindern — beginnt bei 53 Sitzen. Darüber liegt die Grüne und die CDU.
Wie viele Fraktionen gibt es im Landtag Baden-Württemberg?
4 Parteien haben Sitze: Grüne 56, CDU 56, AfD 35, SPD 10. Ob jede davon Fraktionsstatus hat, hängt von der Mindestgröße in der Geschäftsordnung ab.
Wie werden die Sitze verteilt?
Nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren. Divisorverfahren mit Standardrundung. Gilt als das Verfahren, das Stimmenanteile am genauesten in Sitze übersetzt, und benachteiligt weder große noch kleine Parteien systematisch. Parteien unter 5 Prozent der Stimmen bleiben unberücksichtigt.
Sitzverteilung anderer Parlamente: Bundestag · Bayern · · Rheinland-Pfalz · Nordrhein-Westfalen · Niedersachsen · Hessen · Brandenburg · Sachsen · Thüringen · Schleswig-Holstein · Saarland · Berlin · Hamburg · Bremen · Mecklenburg-Vorpommern · Sachsen-Anhalt